Die Vermittlung von Tieren unterliegt nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetzes einer Erlaubnispflicht, die das Veterinäramt nach Ablegung der Prüfung erteilt.
Insbesondere ist diese Erlaubnis notwendig, wenn Tiere aus dem Ausland nach Deutschland verbracht und vermittelt werden.
Unser Verein ist seit 2018 im Besitz dieser Erlaubnis, die vom Landratsamt/Veterinäramt Roth nach eingehender Prüfung erteilt wurde.